Boulderraum Schlüssel und Bundeskinderschutzgesetzes

Wie bereits über die Medien angekündigt, gab es eine Änderung im Bundeskinderschutzgesetz. Verschiedene ehrenamtliche aus unserem Verein sind dazu verpflichtet der Vorstandschaft einen Einblick in das Führungszeugnis zu gewähren. Ich bitte deshalb alle, die mit Jugendlichen und Kindern arbeiten folgende Quellen zu lesen und auf mich zu zukommen:
– Wer ist Betroffen: http://www.landkreis-ansbach.de/media/custom/2238_1238_1.PDF?1424424755
– Verfahrensablauf http://www.landkreis-ansbach.de/media/custom/2238_1307_1.PDF?1425562674 
– Weitere Informationen: http://www.landkreis-ansbach.de/index.php?object=tx|2150.4&ModID=10&FID=2238.20.1
Ebenso wird die Vorstandschaft alle betroffenen nochmals persönlich ansprechen.

 

Desweiteren brauchen wir  Zukunft von allen Inhabern eines Boulderraum-Schlüssels eine Schriftliche Fixierung der „Regeln“ an die man sich als Betreuer zu halten hat und ein Schlüssel-Pfand. Ich bitte deshalb alle betroffen sich bei mir zu melden, insofern wir uns nicht bereits abgesprochen haben.

Viele Grüße und Danke für eure Mithilfe

Felix